Mit dieser Funktion werden die Höhenstandsensoren, die an das BDC-Steuergerät angeschlossen sind, in Betrieb genommen.
In folgenden Fällen ist eine Inbetriebnahme der Höhenstandsensoren erforderlich:
Austausch von Höhensensoren.
Austausch des BDC-Steuergeräts.
Fehler vorhanden auf Standsensoren im BDC-Steuergerät.
Die Höhensensoren werden über die Diagnosefunktion in Betrieb genommen, daher ist die Höhenmessung mit einem Bandmaß nicht erforderlich.
Testbedingungen:
Zündung ein.
Kein interner Fehler im BDC-Steuergerät gespeichert.
Das Fahrzeug muss auf ebenem Boden stehen.
Räder sind gerade ausgerichtet.
Die aktuelle Last des Fahrzeugs darf nicht verändert werden. Die Türen dürfen nicht geöffnet und der Motor darf nicht gestartet werden. Sonst können die Einstellungen am Fahrgestell fehlerhaft sein.