Inbetriebnahme EDC (Elektronische Stoßdämpferregelung)
Mit dieser Funktion wird die EDC (Elektronische Stoßdämpferregelung) in Betrieb genommen.
Diese Funktion muss nach folgendenen Aktionen durchgeführt werden:
Austausch des EDC-Steuergeräts.
Austausch eines Querbeschleunigungssensors.
Austausch des Stoßdämpfers.
Nach Programmierung des EDC-Steuergeräts.
Plausibilitätsfehler der Querbeschleunigungssensoren.
Testbedingungen:
Zündung ein, Motor aus.
Das Fahrzeug muss auf ebenem Boden stehen.
Fahrzeug steht.
Das Fahrzeug darf keinen Schwingungen oder anderen Bewegungen ausgesetzt sein.
Vorgehensweise:
Die Funktion starten und den Anweisungen im Programm folgen.
Funktion beendet.