Nullabgleich des Längsbeschleunigungssensors


Mit dieser Grundeinstellung erfolgt der Nullabgleich für den Wert des Längsbeschleunigungssensors. Dies ist erforderlich, wenn:

Hinweis:

Während der Grundeinstellung darf die Zündung nicht ausgeschaltet werden.

Voraussetzungen:

Vorgehensweise:

  1. Das Fahrzeug auf eine flache, ebene Fläche stellen.

  2. Grundeinstellung wählen: Nullabgleich des Längsbeschleunigungssensors.

  3. Wert 0,0 bestätigt, dass der Nullabgleich durchgeführt wurde. Ist der Wert für den Längsbeschleunigungssensor zu hoch, so ist der Nullabgleich nicht möglich (keine Anpassung möglich).

  4. Funktion beenden.