Mit dieser Grundeinstellung erfolgt der Nullabgleich für den Wert des Längsbeschleunigungssensors. Dies ist erforderlich, wenn:
das ABS-Steuergerät ausgetauscht wurde
die elektromechanische Parkbremse ausgetauscht wurde
der Längsbeschleunigungssensor ausgetauscht wurde
ein Fehlercode im ABS-Steuergerät gespeichert ist, der eine Grundeinstellung erfordert.
Hinweis:
Während der Grundeinstellung darf die Zündung nicht ausgeschaltet werden.
Voraussetzungen:
Batteriespannung über 12 V.
Zündung ein, Motor aus.
Kein Fehlercode im Speicher.
Vorgehensweise:
Das Fahrzeug auf eine flache, ebene Fläche stellen.
Grundeinstellung wählen: Nullabgleich des Längsbeschleunigungssensors.
Wert 0,0 bestätigt, dass der Nullabgleich durchgeführt wurde. Ist der Wert für den Längsbeschleunigungssensor zu hoch, so ist der Nullabgleich nicht möglich (keine Anpassung möglich).
Funktion beenden.